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Grad der Behinderung (GdB)

Beantragen und deine Rechte nutzen

Was bedeutet GdB?

Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist ein Maßstab, mit dem Behörden die Auswirkungen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf das tägliche Leben einschätzen. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten vergeben. Ab einem GdB von 50 gilt man in Deutschland als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen【258040892926347†L115-L121】. Dieser Ausweis bringt Vergünstigungen und besonderen Schutz im Arbeitsleben, bei Steuern und im öffentlichen Raum. Wichtig: Der GdB wertet nicht deine Persönlichkeit, sondern beschreibt lediglich den Unterstützungsbedarf.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales in deinem Bundesland gestellt. Folgende Schritte haben sich bewährt:

  1. Unterlagen sammeln: Lass dir aktuelle ärztliche Gutachten, Befunde und Therapieberichte geben. Je aussagekräftiger die Unterlagen, desto leichter fällt die Bewertung.
  2. Antragsformular ausfüllen: Viele Bundesländer stellen das Formular online zur Verfügung. In Niedersachsen kannst du den Antrag sogar digital einreichen【258040892926347†L132-L139】. Fülle alle Angaben sorgfältig aus und notiere zusätzliche Besonderheiten im Freitext.
  3. Einreichen: Sende den Antrag per Post oder online an das Amt. Du erhältst eine Eingangsbestätigung. Bei Fragen darfst du dich an die Mitarbeitenden wenden – sie sind verpflichtet, dich zu unterstützen.
  4. Geduld haben: Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Halte Kontakt zum Amt, falls du weitere Unterlagen nachreichen sollst.

Tipp aus der Praxis: Führe ein „Symptomtagebuch“, in dem du Einschränkungen und den Einfluss auf deinen Alltag festhältst. Dieses Journal kann deine Angaben untermauern und hilft auch dir selbst, Muster zu erkennen.

Unterschiede nach Bundesland

Die Zuständigkeiten für den GdB liegen bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Namen und Kontaktdaten können variieren (z. B. „Inklusionsamt“, „Landesamt für Soziales“). Suche online nach „GdB Antrag“ plus deinem Bundesland, um das richtige Amt zu finden. Bei Unsicherheiten unterstützen dich Sozialverbände wie der VdK oder die Lebenshilfe.

Welche Vorteile bringt der GdB?

Viele Menschen fragen sich, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Die kurze Antwort lautet: ja. Ein anerkannter GdB ist viel mehr als eine Zahl – er öffnet Türen zu Nachteilsausgleichen, die deinen Alltag erleichtern sollen. Diese Ausgleiche bauen aufeinander auf: was bei niedrigen Werten gilt, gilt auch bei höheren Werten. Hier ein grober Überblick. Nach jeder Liste findest du eine kleine Erläuterung.

GdB 10–20 – kleine Erleichterungen
  • Steuerlicher Pauschbetrag: Ab einem GdB von 20 kannst du einen Behindertenpauschbetrag in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Dieser Pauschbetrag erhöht sich mit steigendem GdB und ersetzt einzelne Nachweise von Krankheitskosten.
  • Kraftfahrzeughilfe: In besonderen Fällen können Zuschüsse zur Anschaffung oder Umrüstung eines Autos beantragt werden.

Bei einem GdB unter 20 gibt es kaum formelle Vorteile. Ein geringfügiger GdB kann aber hilfreich sein, wenn du später höhere Grade beantragen möchtest.

GdB 30–40 – Gleichstellung möglich
  • Erhöhter Steuerfreibetrag: Der Pauschbetrag steigt; bei GdB 30 beträgt er derzeit 310 Euro, bei GdB 40 sind es 430 Euro.
  • Gleichstellung: Mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50 kannst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen【544495401479322†L30-L35】. Dadurch erhältst du einen besonderen Kündigungsschutz und Zugang zu speziellen Förderungen【544495401479322†L42-L55】, ohne dass dir die Zusatzurlaube oder der Ausweis zustehen【544495401479322†L60-L63】. Mehr dazu im Abschnitt „Gleichstellung“.

Viele Betroffene scheuen sich, die Gleichstellung zu beantragen. Doch dieser Schritt hilft dir, deinen Arbeitsplatz zu sichern oder eine geeignete Stelle zu finden – auch wenn du keinen Schwerbehindertenausweis hast.

GdB 50 und mehr – Schwerbehindertenausweis
  • Schwerbehindertenausweis: Ab einem GdB von 50 giltst du als schwerbehindert und hast Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis【544495401479322†L42-L63】. Dieser weist den GdB und besondere Merkzeichen aus.
  • Zusatzurlaub: Arbeitnehmende mit Schwerbehindertenausweis erhalten in vielen Tarifverträgen fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Dieser Schutz gilt auch für Gleichgestellte【544495401479322†L42-L55】.
  • Freifahrten und Ermäßigungen: Mit bestimmten Merkzeichen (z. B. „G“ für Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung) kannst du kostenlose oder vergünstigte Fahrten im öffentlichen Nahverkehr nutzen; das genaue Angebot variiert je nach Bundesland.
  • Kfz-Steuer und Rundfunkbeitrag: Bei schwerer Mobilitätsbeeinträchtigung gibt es eine Befreiung oder Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und teilweise Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag.
  • Früherer Renteneintritt: Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wenn sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind, dürfen sie zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen【732305420867497†L174-L182】. Wer vor 1964 geboren wurde, kann sogar noch früher in Rente gehen, muss dann aber geringe Abschläge in Kauf nehmen【732305420867497†L174-L182】.

All diese Vorteile sollen dir helfen, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Sie sind kein Geschenk, sondern ein Ausgleich für die Barrieren, die die Gesellschaft Menschen mit Behinderung auferlegt.

Ängste vor dem Antrag – und warum sie unbegründet sind

Viele Betroffene zögern, einen GdB zu beantragen. Sie fürchten Stigmatisierung, Nachteile im Beruf oder dass der Arbeitgeber „nichts davon wissen soll“. Hier ein paar Gedanken, die dir Mut machen können:

Ich selbst habe lange gezögert, aus Angst, dass mein Antrag gegen mich verwendet werden könnte. Am Ende waren die positiven Effekte deutlich größer: Ich bekam eine bessere Beratung, konnte mich auf meine Gesundheit konzentrieren und empfand den Prozess als befreiend.

Schwerbehindertenausweis – was er bedeutet

Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument im Scheckkartenformat. Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt【544495401479322†L42-L63】 und enthält neben dem GdB auch sogenannte Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“), die zusätzliche Ansprüche signalisieren. Der Ausweis dient im Alltag als Nachweis für deine Berechtigungen, zum Beispiel gegenüber Arbeitgebern, Verkehrsunternehmen oder Behörden.

Wichtig ist, dass du den Ausweis rechtzeitig verlängerst: Er wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt und kann zweimal verlängert werden. Danach wird ein neuer Bescheid erforderlich. Einen Verlust oder Namenswechsel solltest du sofort melden, um einen Ersatz zu erhalten.

Gleichstellung – Chancen nutzen

Wenn dein GdB zwischen 30 und 40 liegt, kannst du dich mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Das Ziel dieser Gleichstellung ist, deine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen【544495401479322†L35-L37】. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet, ob deine Behinderung den Arbeitsplatz gefährdet oder dich an der Arbeitsplatzsuche hindert【544495401479322†L70-L74】. Wirst du gleichgestellt, hast du im Wesentlichen dieselben Rechte wie schwerbehinderte Menschen:

Gleichgestellte erhalten jedoch keinen Schwerbehindertenausweis und haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub oder kostenlose Beförderung im Nahverkehr【544495401479322†L60-L63】. Die Gleichstellung lohnt sich vor allem, wenn dein Arbeitsplatz bedroht ist oder du Schwierigkeiten hast, einen neuen Job zu finden.

Gleichstellungsauftrag – was ist das?

Der Begriff „Gleichstellungsauftrag“ bezeichnet die Verpflichtung von Behörden, Institutionen und Arbeitgebern, für Menschen mit Behinderung Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Er leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ab und bedeutet, dass die Arbeitswelt behinderungsgerecht gestaltet werden soll. Arbeitgeber sollen geeignete Bedingungen schaffen – zum Beispiel Arbeitszeiten anpassen, Hilfsmittel bereitstellen und Diskriminierung aktiv bekämpfen. Als Betroffene darfst du diesen Auftrag einfordern.

Was ist eine Behinderung?

Das deutsche Sozialgesetzbuch definiert Behinderung nicht über die Diagnose, sondern über die Auswirkungen auf das Leben. Als behindert gelten Menschen, deren körperliche Funktionen, seelische Gesundheit oder geistigen Fähigkeiten länger als sechs Monate von der Norm abweichen und die dadurch an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert werden. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von 50 oder mehr hat【544495401479322†L30-L34】. Diese Definition hilft, Barrieren zu erkennen und den Fokus auf Teilhabe statt auf „Defizite“ zu legen.

Quellen

Persönliche Note

Beim Beantragen meines eigenen Schwerbehindertenausweises habe ich gelernt, wie undurchsichtig die Prozesse sein können. Als Frau mit Autismus und ADHS fühlte ich mich oft überfordert und allein gelassen. Diese Seite entstand deshalb aus meiner persönlichen Erfahrung: Ich möchte dir Mut machen, dein Recht auf Unterstützung einzufordern, und dir zeigen, dass du nicht alleine bist. Halte an deiner Wahrheit fest und lass dich nicht entmutigen – du verdienst jede Hilfe, die du bekommst.